Malente: Feld- und Kleinbahn Betriebs gGmbH

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Es hat uns schlichtweg die Sprache verschlagen, was seit Juni hier in Malente abgelaufen ist, doch nun lichten sich die Nebel:
Am 2.6. hat der Bürgermeister der Gemeinde Malente die Strecke Bad Malente – Bruhnskoppel feierlich eröffnet. Am 4.6. war der Geschäftsführer zu einer nichtöffentlichen Sitzung eingeladen, bei der es eigentlich um einen Zuschußantrag in Höhe von 3.000 EUR ging, um eine Druckluftbremse einbauen zu können. Am 19.6. bekam die KLBG – nachdem der Gf am 18.6. für 3 Wochen in Urlaub gefahren war – eine Ordnungsverfügung mit einem sofortigen Vollzug ins Haus. Damit war der KLBG die Beförderung von Personen auf dem Gleis untersagt. Eine detaillierte Begründung gab es nicht. Am 22.6. erhielt die Gemeinde per Mail eine „Einschätzung“ nach Eisenbahnrecht vom EBA aufgrund von 32 dort vorgelegten Digitalfotos, die dann als Begründung herhalten mußten. Unser Anwalt legte Widerspruch ein, der jedoch keine aufschiebende Wirkung hatte. Kurz vor dem Urlaub des Bürgermeisters gab es nach Rückkehr des Gf noch einen Termin, bei dem die Gemeinde erklärte, daß sie nur handeln würde, wenn ein Gericht sie dazu zwingt.
Daraufhin wurde der Anwalt gewechselt und eine Klage gegen den sofortigen Vollzug beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Zum 19.8. wurde dann die Deutsche Privatbahn GmbH als Eigentümer der Strecke zu einem Gespräch beim Bürgermeister eingeladen. Der Gf der KLBG kam dann – rein zufällig – mit. Bei diesem Gespräch stellte sich dann heraus, daß die Gemeinde die Bahnhofstraße „kostengünstig“ umzubauen gedenke und die Kleinbahn schlichtweg im Wege sei. Auch für eine Trinkwasserleitung waren die Gleise im Wege. „Zufall“ war, daß DB Netz AG das Gelände bis zum Lokschuppen gekündigt hatte und zum Ende August die Rückgabe forderte.
Nach Darstellung der rechtlichen Situation wurde den Beteiligten klar, daß die von ihnen angestrebte „einfache Lösung durch Aushungern der KLBG“ leider nicht so funktionierte. Es wurde von Seiten der Gemeinde erklärt, daß man nun hoffe, das Gericht würde sehr schnell entscheiden. (Die Gemeinde hätte auch den sofortigen Vollzug aufheben können, als klar war, daß jedes andere Unternehmen auf der Strecke mit den gleichen Fahrzeugen fahren könne, da dieser nur gegen die KLBG
gerichtet war).
Am 21.8. sollte das Verwaltungsgericht entscheiden, vertagte aber, da es einen „Gütetermin am 19.8. gegeben haben soll und man nicht wisse, was dabei herausgekommen ist“. Zu diesem „Gütetermin“ war jedoch die KLBG nie eingeladen worden.
In der kommenden Woche will das Verwaltungsgericht entscheiden. Da es sein könnte, daß sowohl DB Netz AG als auch die Gemeinde unsere Gleise nach dem 28.8. eigenmächtig entfernen werden, bitten wir Sie, u.U. auch vor Ort zu sein (Carsten Recht, www.fkbg.de, 22.08.09).

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