Ärger um Hein Schüttelborg

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Nachdem überraschend zum 20.06. per Ordnungsverfügung von der Gemeinde Malente der Betrieb der Kleinbahn „Hein Schüttelborg“ untersagt wurde, ist am 22.6. aufgrund von 32 Digitalfotos eine Einschätzung durch den LfB erfolgt, obwohl dieser ausdrücklich erwähnte, dass er nur aufgrund von Fotos keine Beurteilung geben könne. Da der Geschäftsführer in Urlaub war und keinen Zugang zu den Akten hatte, musste ein Rechtsanwalt die Angelegenheit übernehmen.
Da sich nichts tat und auch dem Widerspruch nicht stattgegeben wurde, hat ein von uns beauftragter Sachverständiger die Gleisanlage beurteilt. Mit Datum vom 24.07.2009 wurde in dem Gutachten die Sicherheit der Gleisanlage für den vorgesehenen Betrieb bescheinigt. Auch die Fahrzeuge sind wiederum für ein Jahr ohne größere Mängel abgenommen worden.
Trotzdem wurde die Ordnungsverfügung nicht aufgehoben und seitens der Widerspruchsstelle die Klage beim Verwaltungsgericht angeregt. Diese Klage wurde in diesen Tagen eingereicht. Da es sich um eine einstweilige Verfügung handelt, dürfte in den nächsten Wochen mit einer Entscheidung zu rechnen sein.
Sehr ärgerlich war, daß am vergangenen Wochenende ein Sonderbus eingesetzt werden mußte, um die Besucher der Immenhof-Festspiele dorthin zu bringen und auch wieder abzuholen. Die in Bruhnskoppel am Hotel stattgefundenen Spiele hatten über 1.000 Besucher an drei Tagen, die größtenteils den Zug von „Hein Schüttelborg“ nutzen wollten. Eine Busverbindung dorthin gibt es nicht.
Da man im vergangenen Jahr schon diese Spiele verhindern konnte, wurde in diesem Jahr die Erreichbarkeit unterbunden.
Unsere Truppe war dann am Sonntag zum Erfahrungsaustausch nach Bad Orb gefahren, wo man herzlich empfangen wurde. Im völlig überfüllten Zug von Wächtersbach mit Anschluß aus Bad Malente konnten wir dann endlich wieder eine Fahrt mit einem 600-mm-Zug genießen.
Sollte das Gericht gegen unseren Antrag entscheiden, rechnen wir dieses Jahr nicht mehr mit einer Betriebsaufnahme und werden sofort wieder unsere Konzession als EIU und auch als EVU beantragen.
Ab wann und ob im nächsten Jahr dann Betrieb durchgeführt werden kann, wird dann in den Sternen stehen (Carsten Recht, www.fkbg.de, 28.07.09).

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