Planungssicherheit für Sächsische Schmalspurbahnen und Parkeisenbahnen: Neue Förderrichtlinie verabschiedet

http://www.medienservice.sachsen.de/ Planungssicherheit für #Sächsische Schmalspurbahnen und Parkeisenbahnen: Neue #Förderrichtlinie verabschiedet Sachsen hat bundesweit das dichteste Netz an Schmalspurbahnen – und bewahrt damit ein einzigartiges technikgeschichtliches Erbe. Um den Erhalt der fünf Sächsischen Schmalspurbahnen mit Regelbetrieb, der Parkeisenbahnen, einschließlich der Waldeisenbahn Muskau, und der Museumsbahnen langfristig zu sichern, hat das Kabinett nun eine entsprechende Förderrichtlinie verabschiedet. „Die sächsischen Schmalspurbahnen sind Zeitzeugen der Industriegeschichte und touristische Highlights. Ihre Technik fasziniert Jung und Alt gleichermaßen und macht Technikgeschichte greifbar und zum Erlebnis“, so Staatsminister Sven Morlok. „Dies gilt es auch für die nachfolgenden Generationen zu bewahren. Die Staatsregierung möchte den Fortbestand des über 100 Kilometer langen sächsischen Schmalspurnetzes und insbesondere den Weiterbetrieb der Dampflokomotiven langfristig sichern.“ Im geplanten Doppelhaushalt 2015/2016 sind Fördermittel in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Euro vorgesehen, mit denen die Investitionen in die Schmalspurbahnen getragen werden können. Die vom SMWA initiierte Förderrichtlinie regelt die Verwendung dieser Mittel. Sie sollen für Fördermaßnahmen verwendet werden, die ausschließlich dem Schutz, der Bewahrung, Restaurierung oder Sanierung von bestehenden Schmalspurbahnen im Freistaat Sachsen als materielles Kulturerbe dienen. Die historischen Dampflokomotiven sind besondere touristische Attraktionen. Für ihren Betrieb sind regelmäßige Haupt- und Zwischenuntersuchungen vorgeschrieben, die mit hohen Kosten verbunden sind. Hier soll die neue Richtlinie eine deutliche Entlastung bringen. Insbesondere die Parkeisenbahnen in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Görlitz haben neben ihrer touristischen eine große Bedeutung für die Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen und die Gewinnung von Nachwuchseisenbahnern. Auch in der ÖPNV-Finanzierungsverordnung von 2015 bis 2020 sind zweckgebunden jährlich 8,74 Millionen Euro für die fünf sächsischen Schmalspurbahnen mit Regelbetrieb vorgesehen. Damit ist der Betrieb von Döllnitzbahn, Fichtelbergbahn, Lößnitzgrundbahn, Weißeritztalbahn, und Zittauer Schmalspurbahn langfristig gesichert und den Bahnen ist Planungssicherheit gegeben.