Sachsen: Zuwendungsbescheid für Döllnitzbahn erteilt

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Die nordsächsische Döllnitzbahn GmbH erhält heute einen Zuwendungsbescheid
in Höhe von 70.000 Euro für 2011 zum Weiterbetrieb der Schmalspurbahn.
Der sächsische Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) dazu: „Mit der Freigabe
dieser Mittel sichern wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung den
Weiterbetrieb der Döllnitzbahn. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die dem
einmaligen Rettungskonzept zugestimmt haben und ihren finanziellen Beitrag
leisten, damit der Weiterbetrieb dieses nordsächsischen Kleinods
gewährleistet ist.“
Der Finanzierungsbeitrag des Freistaates dient der Aufrechterhaltung des
regelmäßigen dieselbetriebenen Schienenpersonennahverkehrs. Weitere
Beiträge zur Deckung der offenen Finanzierungslücke für den touristisch
orientierten Dampfbetrieb kommen vom Zweckverband für den Nahverkehrsraum
Leipzig (ZVNL), vom Landkreis Nordsachsen und von den Anliegerkommunen.
Die Gesamtfinanzierung der Döllnitzbahn ist zunächst in einer
Zwischenlösung bis Ende 2012 gesichert. Ab 2013 soll die Döllnitzbahn auf
Anregung des sächsischen Verkehrsministers Morlok in ein Konzept zur
Neuregelung der Finanzierung der Schmalspurbahnen eingebunden werden.
Hintergrund: In einem Spitzengespräch zur Rettung der Döllnitzbahn im
Sommer hatten sich alle Beteiligten auf ein einmaliges Rettungskonzept zum
Weiterbetrieb der nordsächsischen Schmalspurbahn geeinigt. Zur
Aufrechterhaltung des Betriebes verzichtet die Döllnitzbahn GmbH auf rund
10 Prozent des bisherigen Bestellerentgelts. Die übrigen 90 Prozent werden
durch alle anderen Beteiligten (SMWA, Landkreis, ZVNL, Zweckverband
Döllnitzbahn, SOEG) aufgebracht. Der formelle Zuwendungsantrag inklusive
aller notwendigen Unterlagen wurde dem SMWA von der Döllnitzbahn GmbH
Anfang September vorgelegt (Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 28.09.11).

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