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Nach Hochspannung in den letzten Juni Tagen und intensivsten Verhandlungen wurden ab 26. Juni 2008 die Weichen für die Zukunft der Pinzgauer Lokalbahn neu gestellt:
• 26.06.2008: Grundsatzbeschluß der Landesregierung ab 1. Juli 2008 den Betrieb der Schmalspurbahn Zell a. See – Krimml durch die Salzburger Lokalbahn führen zu lassen
• 27.06.2008: Einstimmiger Beschluß des Aufsichtsrates der Salzburg AG die Fahrzeuge von den ÖBB zu kaufen und den Betrieb im auftrag des Landes zu führen
• 30.06.2008: Beschluß der Landesregierung die Infrastruktur der Schmalspurbahn von den ÖBB zu kaufen und der SLB zum Betrieb zu überlassen sowie gemeinsam mit Bund und ÖBB Euro 32 Mio (!) für den Wiederaufbau der Gesamtstrecke und die Modernisierung des Bestandes aufzubringen. Unverzüglich wurden die diesbezüglichen Verträge noch am gleichen Tag abgeschlossen.
• 01.07.2008: Die Salzburger Lokalbahn übernimmt ab Mitternacht den Betrieb der Pinzgauer Lokalbahn. Alle Züge verkehren pünktlich, mit neuen Beschriftungen und kleinen Überraschungen für die Fahrgäste. Darüber hinaus werden alle Züge mit Schaffnern besetzt.
• 02.07.2008: Der Salzburger Landtag beschließt einstimmig (!) die gewählte Vorgangsweise – auch mit den Stimmen der Opposition (Philipp Mackinger, 03.07.08).
RechteckIm Finanzüberwachungsausschuss (Vorsitz: LAbg. Rosemarie Blattl, FPÖ) stand bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtages am Mittwoch, 2. Juli, eine Vorlage der Landesregierung betreffend die Zustimmung des Landtages gemäß Art 48 Landes-Verfassungsgesetz 1999 – L-VG zu Bürgschaften/Haftungen bzw. Belastungen von Landesvermögen im Zusammenhang mit der Pinzgaubahn auf der Tagesordnung und wurde einstimmig angenommen.
Verkehrsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer bedankte sich bei den Verhandlungspartnern, die dazu beigetragen haben, das Thema Pinzgaubahn zu einem guten Ende zu führen. Das rasche Handeln sei notwendig gewesen, um das Projekt nicht noch länger hinauszuzögern bzw. vielleicht sogar für immer zu begraben. Natürlich gebe es bei einem so großen Projekt ein gewisses Risiko. Das Erlösrisiko stehe beim Land, das Kostenrisiko beim Betreiber Salzburg AG. Das Risiko sei aber begrenzt, da der Vertrag zunächst bis 2010 abgeschlossen wurde.
Bei dem beschlossenen Paket geht es unter anderem darum, dass mit einem noch zu erstellenden Kauf- und Servitutsvertrag vom Land die Liegenschaften, die für den Betrieb der Pinzgauer Lokalbahn erforderlich sind, erworben werden. Dafür soll auch ein Grunddienstbarkeitsvertrag abgeschlossen werden, der wechselseitige Einräumung von Servituten im Zusammenhang mit betrieblichen Erfordernissen von Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und Salzburger Lokalbahn (SLB) beinhaltet.
Beide Verträge liegen noch nicht vor, da sie Gegenstand von Vermessungen zum Zweck der gründbücherlichen Durchführung sind. Die Übergabe der betreffenden Liegenschaften in die faktische Verfügungsgewalt ist ein einem „Übergabeprotokoll und Vertrag“ geregelt und erfolgte zum 1. Juli 2008. Da sowohl der Kauf- und Servitutsvertrag als auch der Grunddienstbarkeitsvertrag erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 erstellt und unterfertigt werden, werden sie dem Landtag zu gesonderten Genehmigung zugeleitet.
Haftungen und Bürgschaften des Landes, denen der Landtag heute die Zustimmung erteilt hat, sind im Verkehrsdienstevertrag Salzburger Verkehrsverbund GesmbH (SVG)/Land Salzburg/Salzburg AG, im Infrastrukturnutzungs- und –betriebsvertrag zwischen Land Salzburg und Salzburg AG sowie im Mobilitätsvertrag zwischen Regionalverband Oberpinzgau, den Gemeinden Zell am See, Piesendorf und Kaprun sowie dem Land Salzburg (Pressemeldung Land Salzburg, 03.07.08).