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TextID=16924
Für Feldbahn-Pläne an der Ziegelei gilt die „Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen der DDR“ (7.1. 2009)
Werder (Havel) – Pioniereisenbahnen dienen „einer zielgerichteten außerunterrichtlichen Tätigkeit der Mädchen und Jungen und sind zur Berufsvorbereitung und -orientierung für das sozialistische Verkehrswesen zu nutzen“. So heißt es in Paragraph 2, Absatz 5 der „Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen“. Die DDR-Verordnung regelte die technischen Anforderungen der Pioniereisenbahnen – ob in Dresden, Berlin oder Karl-Marx-Stadt. Und die „BOP“ ist heute noch in den Neuen Ländern für Schmalspurbahnen mit 600 Millimetern Spurweite gültig. Laut einer Anlage des Einigungsvertrages gilt sie als „partielles Bundesrecht“ fort, solange die Bundesländer nichts anderes entscheiden.
Die Mitglieder der Glindower Feldbahngruppe des „Fördervereins Historische Ziegelei“ haben sich in jüngster Zeit mit der …